Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Die Lieferungen der Fa. Kolitsch erfolgen ausschließlich unter den nachstehend angeführten Bedingungen. Jede Änderung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Fa. Koltisch.

2. Preis und Angebote sind freibleibend und verstehen sich ab Werk Kaufbeuren-Neugablonz. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird mit dem jeweils gültigen Satzauf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen und gesondert ausgewiesen.

3. Die Aufträge werden wirksam, wenn sie von der Fa. Kolitsch angenommen sind. Die Fa. Kolitsch ist berechtigt, innerhalb on 3 Tagen seit Eingang des Auftrages ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen wird.

4. Lieferung und Versand erfolgen ab Werk Kaufbeuren-Neugablonz. Verpackung und Transportkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Die Fa. Kolitsch ist berechtigt, die jeweils günstigste Versandart zu wählen.
Teillieferungen sind zulässig, wenn die gesamte Lieferung aus Gründen, welch die Fa. Kolitsch nicht zu vertreten hat, nicht auf einmal erfolgen kann.

5. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten usw. geben der Fa. Kolitsch das Recht, die vereinbarte Lieferzeit zu verlängern oder vom Kaufvertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.

6. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen. Handelsübliche Abweichung der Qualität und Farbe können nicht beanstandet werden.

7. Rücksendungen werden von der Fa. Kolitsch nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung angenommen. Andernfalls wird die Annahme verweigert.

8. Zahlung hat innerhalb 30 Tage netto - ab Rechnungsdatum - zu erfolgen. Die Fa. Kolitsch ist berechtigt, im Falle des Verzuges Zinsen in Höher der jeweils gültigen Bank-Kreditzinsen zu verlangen. Verzug tritt ein, falls der Rechnungsbetrag nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum bezahlt wird.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.

9. Die Ware bleibt bis zur endültigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Kolitsch. Das gilt auch für den Fall der Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber.

10. Erfüllungsort ist für beide Teile Kaufbeuren. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Kaufbeuren örtlich und sachlich zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt insbesondere für den Fall, daß Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

11. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.